Aufgaben
- Budget und Rechnung der Gemeinde zu genehmigen
- die Berichte der übrigen Gemeindeorgane entgegenzunehmen
- das Gemeindebürgerrecht zu erteilen
- neue einmalige Nettoausgaben bis Franken 250’000.— im Einzelfall zu beschliessen
- jährlich wiederkehrende neue Nettoausgaben zu beschliessen, sofern die Gesamtausgabe über die Jahre Franken 250’000.— nicht übersteigt
- Vorfinanzierungen zu beschliessen
- den Steuerfuss festzusetzen
- die Baukommission
- die Wasserkommission
- die Rechnungsprüfungskommission
Kompetenzen
Voraussetzungen
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