Die Ortsplanung koordiniert und stimmt die gesetzlichen Aufgaben, unterschiedlichen Ansprüche und Interessen an den Raum in Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung aufeinander ab. Dabei bedienen sich die Behörden raumplanerischer Instrumente wie dem Siedlungsleitbild und der Nutzungsplanung.

Das Siedlungsleitbild ist ein behördenverbindliches Instrument, mit dem der Gemeinderat die strategischen Leitplanken für die räumliche Entwicklung in den kommenden 10 bis 15 Jahren setzt. Altdorf hat in einem breiten, partizipativen Prozess mit verschiedenen Anspruchsgruppen und der Altdorfer Bevölkerung das aktuelle Siedlungsleitbild erarbeitet. Der Gemeinderat hat dieses Leitbild Ende Juni 2025 beschlossen.

Auf Basis dieses Leitbilds geht die Gemeinde Altdorf nun die Revision der Nutzungsplanung an. In der Nutzungsplanung wird zonenweise festgelegt, welche Nutzung erlaubt ist (z.B. Wohn-, Gewerbe-, Landwirtschafts-, oder Schutzzonen), wie hoch Gebäude gebaut werden dürfen und welche weiteren Vorgaben eingehalten werden müssen. Diese Planung ist für Grundstückseigentümer verbindlich und dient der geordneten Entwicklung von Siedlungen und Landschaft, wobei auch Belange des Umweltschutzes und anderer Schutzinteressen berücksichtigt werden. 

Die Gemeinde wird einen Entwurf der Nutzungsplanung erarbeiten, zu dem wiederum eine öffentliche Mitwirkung vorgesehen ist (informelle Partizipationsgefässe, Vernehmlassung, öffentliche Auflage). Schlussendlich wird die Stimmbevölkerung an der Gemeindeversammlung die Nutzungsplanungsrevision beschliessen, bevor der Regierungsrat sie abschliessend genehmigt. Die Revision der Nutzungsplanung ist im Zeithorizont bis 2030 vorgesehen. Auf der folgenden Seite informiert die Gemeinde laufend über den Stand des Prozesses. 

Altdorf tdm

2023 hat Altdorf in Bezug auf die Einwohnerzahl die 10'000er-Marke überschritten. Bild: Angel Sanchez