Bei verhaltensauffälligen Hunden aber sollen die Vollzugsbehörden rasch eingreifen können. Ärzte, Tierärzte und Hundeausbilder müssen deshalb Hundebisse an Menschen und Tieren, aber auch Zeichen übermäßigen Aggressionsverhaltens, den zuständigen kantonalen Stellen mitteilen. Meldungen aus den Kantonen OW, NW, URI und SCHWYZ nimmt das Veterinäramt der Urkantone in Brunnen entgegen. Tel: 041/ 825 41 51. Die Polizei kann Vorkommnisse mit gefährlichen Hunden an die gleiche Adresse weiterleiten.
Diese Maßnahmen werden im Zug der laufenden Totalrevision der Tierschutzverordnung überprüft. Weitere Vorschriften, etwa bezüglich der Ausbildung von Hundehaltern, sind möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Laboratorium der Urkantone - Gefährliche Hunde
- Website
- www.laburk.ch