Massnahmen gegen gefährliche Hunde

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1. Mai 2006
Der Bundesrat hat am 12.04.2006 Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden erlassen. Sie zielen in erster Linie auf die Vorbeugung von Vorfällen mit Hunden (Hundebisse) und treten auf den 2.Mai 2006 in Kraft.
Ziel dieser Maßnahmen sind verantwortungsvolle Tierhalter und gut sozialisierte Hunde. Zucht und Haltung der Tiere sollen darauf ausgerichtet sein, Hunde mit geringer Aggressionsbereitschaft und guter Sozialverträglichkeit zu erhalten. Zudem muss der Hundehalter die nötigen Vorkehrungen treffen, damit sein Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet.
Bei verhaltensauffälligen Hunden aber sollen die Vollzugsbehörden rasch eingreifen können. Ärzte, Tierärzte und Hundeausbilder müssen deshalb Hundebisse an Menschen und Tieren, aber auch Zeichen übermäßigen Aggressionsverhaltens, den zuständigen kantonalen Stellen mitteilen. Meldungen aus den Kantonen OW, NW, URI und SCHWYZ nimmt das Veterinäramt der Urkantone in Brunnen entgegen. Tel: 041/ 825 41 51. Die Polizei kann Vorkommnisse mit gefährlichen Hunden an die gleiche Adresse weiterleiten.
Diese Maßnahmen werden im Zug der laufenden Totalrevision der Tierschutzverordnung überprüft. Weitere Vorschriften, etwa bezüglich der Ausbildung von Hundehaltern, sind möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Laboratorium der Urkantone - Gefährliche Hunde