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17. Juni 2023

Die Gemeinde Altdorf bittet Liegenschaftseigentümerinnen und –eigentümer, Bäume und Sträucher auf privaten Grundstücken, die zu weit in den Verkehrsraum hineinragen, zurückzuschneiden.

Anlässlich einer Routinekontrolle wurde festgestellt, dass vielerorts Bäume und Sträucher von privaten Liegenschaften stark in den Trottoir- respektive Fahrbahnbereich hineinragen. Auch sind einzelne Verkehrssignale und Strassenlampen verdeckt. Die Sicherheit und der Bewegungsspielraum für Verkehrsteilnehmer/innen sind dadurch eingeschränkt. Der Gemeinderat befürwortet und schätzt im Grundsatz den Baum- und Sträucherschmuck entlang der Strassen und Wege. Aus verkehrstechnischen Gründen muss er jedoch das Zurückschneiden derselben verlangen. Im Interesse der Verkehrssicherheit bitten wir deshalb die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer, die zu weit in den Verkehrsraum hineinragenden Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. Über der Fahrbahn muss eine Mindesthöhe von 4.50 m freigehalten werden, über dem Trottoirbereich 2.50 m.

Für Ihre Mitarbeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dankt Ihnen der Gemeinderat bestens.

 

Weitere Informationen
Bauabteilung Gemeinde Altdorf
Tel.: +41 41 874 12 10
E-Mail: bauabteilung@altdorf.ch