Volksabstimmung vom 25. September 2005

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Informationen

Datum
25. September 2005
Lokalität
Sie können Ihre Stimme jeweils persönlich am Sonntag an folgenden Orten abgeben:
Bitte nehmen Sie unbedingt den Stimmrechtsausweis mit. Dieser muss dem Abstimmungspersonal ausgehändigt werden.
Beschreibung

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedländer und über die Revision der flankierenden Massnahmen

Beschreibung
Das geltende Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit soll schrittweise und kontrolliert auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt werden; zu diesem Zweck hat die Schweiz mit der EU ein ergänzendes Protokoll ausgehandelt. Gleichzeitig schlagen Bundesrat und Parlament eine Verbesserung der flankierenden Massnahmen vor, damit Billiglöhne und missbräuchliche Arbeitsbedingungen wirksamer bekämpft werden können. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Gesetz über den Bevölkerungsschutz im Kanton Uri (BSG)

Beschreibung
Das neue Gesetz umschreibt die Aufgaben des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes, insbesondere die Organisation, die Zusammenarbeit und die besonderen Massnahmen auf Stufe Kanton und Gemeinden zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen.
Ebene
Kanton
Art
-

Kreditbeschluss für das Projekt über den Erwerb und die Erstellung des Sicherheitsfunknetzes POLYCOM

Beschreibung
Der Kredit beinhaltet die Beschaffung einer neuen Sicherheitsfunkanlage für den
Kanton Uri. Damit werden die bisherigen Funksysteme des Kantonalen Führungsstabes, der Kantonspolizei, des Ambulanzdienstes, des Tiefbauamtes mit der Schadenwehr Gotthard und der Werkhoffeuerwehr Flüelen sowie der Chemiewehr
abgelöst. Das System kann von allen Blaulichtorganisationen genutzt werden.
Ebene
Kanton
Art
-

Änderung des Baugesetzes des Kantons Uri

Beschreibung
Wer öffentlich eine Reklame anbringen will, hat bei der Gemeinde eine Bewilligung einzuholen und dafür eine Steuer zu bezahlen. Die durchschnittlichen jährlichen Einnahmen, die so erzielt werden, belaufen sich für den Kanton auf rund 25’000 Franken und für die Gemeinden insgesamt auf rund 18’000 Franken. Dieser Ertrag steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum erheblichen administrativen Aufwand, der notwendig ist, um die Reklamesteuern einzutreiben. Uri erhebt als einziger Kanton noch eine Reklamesteuer. Deshalb haben der Landrat und der Regierungsrat beschlossen, inskünftig darauf zu verzichten.
Ebene
Kanton
Art
-

Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG)

Beschreibung
Mit dieser Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern wird der bisherige Abzug für sozial Schwache umgestaltet und neu «Abzug für bescheidene Einkommen» genannt. Er entlastet alle Steuerpflichtigen mit bescheidenen Einkommen und Vermögen. Ausgangspunkt bildet der Grundbedarf für Lebensunterhaltskosten und Wohnung für Verheiratete von 33’000 Franken und für Alleinstehende von 20’000 Franken. Davon wird das Reineinkommen abgezogen. Die Differenz ergibt den Abzug zur Berechnung des steuerbaren Einkommens. Für Verheiratete und Alleinstehende gilt: je kleiner das Reineinkommen, desto grösser der Abzug. Der Abzug entfällt für Verheiratete mit einem Reinvermögen über 200’000 Franken und für Alleinstehende mit einem Reinvermögen über 100’000 Franken.
Ebene
Kanton
Art
-

Zugehörige Objekte

Name
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