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Die Ortsplanung koordiniert und stimmt die gesetzlichen Aufgaben, unterschiedlichen Ansprüche und Interessen an den Raum in Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung aufeinander ab. Dabei bedienen sich die Behörden raumplanerischer Instrumente wie dem Siedlungsleitbild und der Nutzungsplanung.

Das Siedlungsleitbild ist ein behördenverbindliches Instrument, mit dem der Gemeinderat die strategischen Leitplanken für die räumliche Entwicklung in den kommenden 10 bis 15 Jahren setzt. Altdorf hat in einem breiten, partizipativen Prozess mit verschiedenen Anspruchsgruppen und der Altdorfer Bevölkerung das aktuelle Siedlungsleitbild erarbeitet. Der Gemeinderat hat dieses Leitbild Ende Juni 2025 beschlossen.

Auf Basis dieses Leitbilds geht die Gemeinde Altdorf nun die Revision der Nutzungsplanung an. In der Nutzungsplanung wird zonenweise festgelegt, welche Nutzung erlaubt ist (z.B. Wohn-, Gewerbe-, Landwirtschafts-, oder Schutzzonen), wie hoch Gebäude gebaut werden dürfen und welche weiteren Vorgaben eingehalten werden müssen. Diese Planung ist für Grundstückseigentümer verbindlich und dient der geordneten Entwicklung von Siedlungen und Landschaft, wobei auch Belange des Umweltschutzes und anderer Schutzinteressen berücksichtigt werden. Die Gemeinde wird einen Entwurf der Nutzungsplanung erarbeiten, zu dem wiederum eine öffentliche Mitwirkung vorgesehen ist (informelle Partizipationsgefässe, Vernehmlassung, öffentliche Auflage). Schlussendlich wird die Stimmbevölkerung an der Gemeindeversammlung die Nutzungsplanungsrevision beschliessen, bevor der Regierungsrat sie abschliessend genehmigt. Die Revision der Nutzungsplanung ist im Zeithorizont bis 2030 vorgesehen. Auf dieser Website informiert die Gemeinde laufend über den Stand des Prozesses. 

 

Teilrevision Nutzungsplanung Altdorf 2026

Um die touristische Entwicklung auf den Eggbergen voranzubringen, zieht der Gemeinderat eine separate Teilrevision der Nutzungsplanung in diesem Perimeter vor.

Auslöser dafür ist ein Erweiterungsprojekt der Berglodge 37. Die angestrebte Teilrevision berücksichtigt die Vorgaben aus den Inventaren des Bundes, dem kantonalen Richtplan und dem kantonalen Planungs- und Baugesetz. Ebenfalls werden die strategischen Ziele aus dem Siedlungsleitbild - die Bewahrung der Landschaft auf den Eggbergen und ihrer Qualitäten - respektiert. Die notwendigen Abklärungen zum Richtprojekt betreffend Landschaftsbild, Ortsbild und Waldabstand wurden getroffen.

Zonenänderungen im Bereich der Berglodge 37

Die Teilrevision beinhaltet die Umzonung der Freihaltezone im Bereich der Berglodge 37 in die Bauzone «Wohn- und Gewerbezone Eggberge» und in die Bauzone «Wohnzone Eggberge». Mit der Freihaltezone wurde ursprünglich ein Bereich für die Durchfahrt von Skifahrern offengehalten. Dieses Bedürfnis ist nicht mehr vorhanden. Weiter soll die bestehende Strasse, die sich aktuell in der Nichtbauzone «Landwirtschaftszone» befindet, in die Bauzone «Verkehrsfläche» eingezont werden. Zudem soll die Waldgrenze den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Damit werden die bestehenden Zonen sinnvoll ergänzt und die Voraussetzungen für die geplante Erweiterung geschaffen.

Unterlagen öffentliche Mitwirkung

Die interessierte Bevölkerung hat bis am 15. April 2026 Zeit, schriftlich zu den anvisierten Zonenplanänderungen Stellung zu nehmen:

Verfahrensschritte kurz erklärt

Die öffentliche Mitwirkung ist für die Bevölkerung die erste Möglichkeit, sich im Verfahren einzubringen. In der Folge wird der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und das Projekt allenfalls anpassen. In einem nächsten Schritt erfolgt voraussichtlich im Juni 2026 die öffentliche Auflage der Teilrevision, in deren Rahmen Rechtsmittel wie z.B. Einsprachen ergriffen werden können. Schlussendlich wird die Teilrevision an der Gemeindeversammlung – voraussichtlich im November 2026 - beschlossen und anschliessend vom Regierungsrat genehmigt.

 

Aktuelle Bauordnung und Nutzungspläne

Am 9. September 2014 hat der Regierungsrat die revidierte Bauordnung und die teilrevidierten Nutzungspläne genehmigt. Folgende Dokumente sind vom Gemeinderat auf den 1. November 2014 in Kraft gesetzt worden:

Dokumente

Name
Siedlungsleitbild Altdorf vom 30. Juni 2025 (PDF, 2.63 MB) Download 0 Siedlungsleitbild Altdorf vom 30. Juni 2025
Broschüre Siedlungsleitbild Altdorf (PDF, 3.82 MB) Download 1 Broschüre Siedlungsleitbild Altdorf
Mitwirkungsbericht Siedlungsleitbild Altdorf (PDF, 4.55 MB) Download 2 Mitwirkungsbericht Siedlungsleitbild Altdorf
Die Zukunft von Altdorf gestalten - Artikel im Adler 1/2024 (PDF, 240 kB) Download 3 Die Zukunft von Altdorf gestalten - Artikel im Adler 1/2024
Ortsteilanalyse Gemeinde Altdorf (November 2024) (PDF, 8.01 MB) Download 4 Ortsteilanalyse Gemeinde Altdorf (November 2024)
Reges Interesse an der Ortsteilanalyse - Artikel im Adler 3/2024 (PDF, 1.95 MB) Download 5 Reges Interesse an der Ortsteilanalyse - Artikel im Adler 3/2024