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Informationen

Datum
23. Oktober 2011
Lokalität
Sie können Ihre Stimme jeweils persönlich am Sonntag an folgendem Ort abgeben:
Bitte nehmen Sie unbedingt den Stimmrechtsausweis mit. Dieser muss dem Abstimmungspersonal ausgehändigt werden.
Beschreibung
Resultate
Die Resultate der Abstimmungen und Wahlen erhalten Sie hier

Kantonale Vorlagen

Gesetz über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes (EG/KESR)

Beschreibung
Das geltende Vormundschaftsrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB; SR 210) ist seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1912, abgesehen von den Bestimmungen über die fürsorgerische Freiheitsentziehung, praktisch unverändert geblieben. Das Bundesparlament hat festgestellt, dass es den heutigen Verhältnissen und Anschauungen nicht mehr entspricht. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesversammlung am 19.Dezember 2008 eine umfassende Änderung des ZGB verabschiedet, die den Erwachsenenschutz, das Personenrecht und das Kindesrecht betrifft1. Ziel dieses geänderten Bundesrechts ist es zur Hauptsache, das bisherige Vormundschaftsrecht zu entstigmatisieren und Diskriminierungen zu vermeiden. Das Selbstbestimmungsrecht der natürlichen Personen wird gestärkt und die vormundschaftlichen Massnahmen werden dem Einzelfall besser angepasst und von einer Fachbehörde verfügt. Schliesslich wird der Rechtsschutz für die betroffenen Personen verbessert.
Ebene
Kanton
Art
-