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Leitungskataster:
Zuständigkeit: roland.sicher@altdorf.ch


Störungs- und Pikettdienst:

Wir sind für Sie bei Leitungsbrüchen auch ausserhalb der Bürozeiten erreichbar.

Wasserversorgung:

Montag bis Sonntag, 24 Stunden: Telefon 041 874 12 98


Trinkwasserquälität
Folgende gesetzlichen Grundlagen sind für eine Wasserversorgung massgebend:

  • Gewässerschutzgesetz
  • Lebensmittelgesetz
  • Hygieneverordnung

 

Auszug aus der Qualitätssicherung:
Aerobe mesophile Keime nicht nachweisbar
Escherichia coli nicht nachweisbar
Enterokokken nicht nachweisbar
ph-Wert 8.18
Calcium 41  mg/Liter
Magnesium 8.76 mg/Liter
Nitrat 2.05 mg/Liter (Toleranzwert 40 mg/Liter)
Wasserhärte 13.91 fH
Auswertung unter: www.wasserqualitaet.ch


Finanzierung / Tarife
Es werden folgende Benützungsgebühren erhoben:

  • Grundgebühr; sie richtet sich auf Grund der Grösse des Wasserzählers. Je Qnm3/h beträgt sie CHF 36.00.
  • Dies ergibt je nach Grösse zwischen ca. CHF 144.00 und CHF 900.00
  • Mengengebühr; Pro Kubikmeter bezogenes Wasser CHF 0.40
  • Wasserzählermiete; je nach Grösse zwischen ca. CHF 39.00 und CHF 101.00
  • Anschlussgebühren; für Neu- und Umbauten wird eine Anschlussgebühr erhoben. Sie bemisst sich pro m2 der zonengewichteten Grundstückfläche. Pro m2 zonengewichtete Fläche wird ein Betrag von CHF 24.00 in Rechnung gestellt.

 

Reglemente
40.21 Verordnung über die Wasserversorgung vom 24. Juni 1999
40.22 Reglement über die Wasserversorgung vom 28. April 1999
40.23 Tarifordnung der Wasserversorgung vom 24. Juni 1999
Weitere Details zur Wasserversorgung
Infrastruktur - Wasser

Zugehörige Objekte

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Anmeldung_Installationsarbeiten_LU.pdf Download 0 Anmeldung_Installationsarbeiten_LU.pdf
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