Informationen
- Beschreibung
- Offene Dorfgemeinde
- Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz Altdorf, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
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Dokumente
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Rechnung_2014_farbig.pdf | Download | 0 | Rechnung_2014_farbig.pdf |
Botschaft offene Dorfgemeinde.pdf | Download | 1 | Botschaft offene Dorfgemeinde.pdf |
Beschlussprotokoll_28-Mai-2015.pdf | Download | 2 | Beschlussprotokoll_28-Mai-2015.pdf |
Zugehörige Objekte
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