Informationen
- Beschreibung
- Offene Dorfgemeinde
- Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz Altdorf, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
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Dokumente
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Botschaft_Offene_Dorfgemeinde_19-11-2015.pdf | Download | 0 | Botschaft_Offene_Dorfgemeinde_19-11-2015.pdf |
Beschlussprotokoll_vom_19-11.pdf | Download | 1 | Beschlussprotokoll_vom_19-11.pdf |
Zugehörige Objekte
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