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17. Oktober 2020
Bei einem Gesamtaufwand von CHF 40'126'000 und einem Gesamtertrag von CHF 38'871'100 sieht das Budget 2021 einen Aufwandüberschuss von CHF 1'254'900 vor. Die Nettoinvestitionen betragen CHF 2'669'000.

Damit rechnet das Budget 2021 mit einem um rund CHF 780'000 schlechteren Resultat als für das laufende Jahr. Hauptgründe für den hohen Aufwandüberschuss sind tiefere Steuereinnahmen bei den juristischen Personen sowie höhere Abschreibungen. Dank der guten Eigenkapital-Ausstattung hält der Gemeinderat den budgetierten Aufwandüberschuss für das Budget 2021 für vertretbar.

Die Auswirkungen der Steuervorlage 2019 sind für die Gemeinde Altdorf erheblich. Durch die Reduktion des Steuersatzes von 33% für die juristischen Personen nimmt die Gemeinde Altdorf rund CHF 1,1 Mio. weniger ein. Die Abstimmungsvorlage sah eine Kompensation dieser Steuerausfälle bei den Holding- und Domizilgesellschaften vor, welche neu nicht mehr privilegiert besteuert werden. Die provisorischen Rechnungsstellungen zeigen nun aber, dass die prognostizierten Mehreinnahmen von CHF 500'000 nicht eintreffen. Zur Abfederung der gesamten Steuerausfälle erhält die Gemeinde Altdorf im nächsten Jahr eine Ausgleichszahlung des Kantons von rund CHF 264'000. Diese Ausgleichszahlung wird während den kommenden Jahren mit einer jährlichen Reduktion von 20% ausbezahlt.

Auf der Aufwandseite belasten die hohen Abschreibungen für die Projekte Anbau Hagenschulhaus, Tiefgarage Gemeindehausplatz und die Personenunterführung beim Bahnhof das Budget. Beim Personalaufwand beträgt der Mehraufwand gegenüber dem Budget 2020 rund CHF 365'000. Dies ist einerseits auf eine zusätzliche Schulklasse in der Oberstufe sowie auf die neu geschaffene gemeinsame Schulsozialarbeit mit Nachbargemeinden zurückzuführen. Die Kosten für die gemeinsame Schulsozialarbeit werden jedoch von den entsprechenden Gemeinden zurückerstattet. Auch bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe fallen Mehrkosten von CHF 125'000 an. Hier stehen jedoch auch erwartete Mehreinnahmen in etwa derselben Höhe gegenüber. Auch für Sonderschulungen werden im kommenden Jahr höhere Ausgaben von rund CHF 116'000 anfallen.

Zu erwähnen sind auch die verschiedenen Änderungen im Zusammenhang mit der geänderten Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie im innerkantonalen Finanzausgleich. Diese Differenzen sind jedoch gegenüber dem Budget 2020 kostenneutral.

Die Investitionsrechnung weist Nettoausgaben von CHF 2'669'000 auf. Nebst Investitionen in verschiedene Gemeindestrassen fallen die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges im Werkhof (CHF 390'000) sowie die Sanierung des Daches der Sporthalle Feldli inklusive Photovoltaikanlage (CHF 530'000) an.

Die überdurchschnittlichen Investitionen der Vorjahre sowie der Aufwandüberschuss führen zu einem Anstieg der Nettoschuld pro Kopf auf CHF 1'356. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 47,2%. Aufgrund der nach wie vor ausserordentlich günstigen Situation am Kapitalmarkt wird die Zinsbelastung nur geringfügig zunehmen.

Der Gemeinderat beantragt, den Steuerfuss für das Jahr 2021 unverändert auf 95% und den Kapitalsteuersatz der juristischen Personen auf 0.01‰ festzusetzen.

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