Vertreter der Gemeinde Altdorf bei steueramtlichen Liegenschaftsschätzungen

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23. September 2004
Gemäss Vorgaben der Verordnung über die steueramtliche Schätzung der Grundstücke hat der Gemeinderat am "Ort der gelegenen Sache" (Grundstück) einen Gemeindevertreter zu wählen. Dieser ist im Bedarfsfall Kontaktperson zu den Grundeigentümerinnen und Grundeigentü-mern und dient den Schätzern als Aus-kunftsperson. Gemeindeschätzer ist in Altdorf der Baukontrolleur. Als Ersatz für den bisherigen Amtsinhaber, Ernst Mulle, hat der Gemeinderat für die Amts-periode 2004 bis 2008 den Baukontrolleur Toni Baumann gewählt.