Fristverlängerung Steuererklärungen online

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19. Januar 2018
Ab sofort können steuerpflichtige natürliche Personen eine Fristerstreckung online beantragen. Diese elektronischen Fristgesuche werden automatisiert nach einem spezifischen Regelwerk geprüft und ohne Medienbruch direkt ins gemeinsame Steuersystem von Kanton und Gemeinden importiert. Dem Benutzer wird dabei direkt nach dem Ausfüllen des Formulars angezeigt, ob die Fristverlängerung vorgenommen werden konnte oder nicht.

Fristverlängerung online