Eine ausserordentliche Lage im Asylbereich ist ein absoluter Notfall, der rasches und entschlossenes Handeln erfordert. Die Gemeinde Altdorf bietet Hand für die Unterbringung von Asylsuchenden bei ausserordentlicher Lage auf Gemeindegebiet. Im Notfall können die Truppenunterkunft ALST im Moosbad oder das Regierungs-KP an der Attinghauserstrasse in Betrieb genommen werden.
Für den Gemeinderat Altdorf ist nachvollziehbar, dass die beiden Anlagen in Altdorf bezüglich der vorhandenen Infrastruktur, der Lage, der raschen Verfügbarkeit und der Sicherheit erhebliche Vorteile aufweisen. Der Gemeinderat Altdorf unterstützt deshalb die Schlussfolgerungen des Teilstabs Asyl. Dabei sind ihm folgende Gesichtspunkte wichtig:
- Die Inbetriebnahme einer Zivilschutzanlage kommt ausschliesslich im Eskalationsfall zur Anwendung, d.h. erst dann, wenn alle Mittel zur Bewältigung der ordentlichen Lage ausgeschöpft sind. Dieser Fall ist zum heutigen Zeitpunkt unwahrscheinlich.
- Die Inbetriebnahme solcher Anlagen ist zeitlich befristet. Für den Gemeinderat Altdorf kommt eine länger andauernde Unterbringung von Asylsuchenden in unterirdischen Räumlichkeiten nicht in Frage.
- Die ALST Moosbad hat für Truppenbelegungen im ganzen Kanton und darüber hinaus einen sehr hohen Stellenwert und wird regelmässig belegt. Eine Inbetriebnahme der ALST Moosbad ist nicht möglich, falls die Anlage belegt ist oder eine Truppenbelegung unmittelbar bevorsteht. Für diesen Fall ist vorgesehen, auf das Regierungs-KP an der Attinghauserstrasse auszuweichen.
- In den Konzepten des Kantons wird der Sicherheit hohe Priorität eingeräumt. Insbesondere ist für die in Frage stehenden Anlagen rund um die Uhr ein Sicherheitsdienst inklusive Zutrittskontrolle vorgesehen.
Speziell hervorheben möchte der Gemeinderat Altdorf die sehr konstruktive und angenehme Zusammenarbeit mit den involvierten kantonalen Stellen. Anregungen von Seiten der Gemeinde wurden berücksichtigt und es wurde stets transparent und offen informiert.