Revision Dorfbachverordnung 2016

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25. Oktober 2016
Der Dorfbach übernimmt für die Gemeinde Altdorf, ihre Bevölkerung und für einige Private vielfältige Funktionen. Seine Nutzung und Erhaltung sind derzeit in einer Verordnung aus dem Jahr 1905 geregelt. Die Totalrevision derselben stellt die veraltete und lückenhafte Verordnung auf eine rechtlich solide und den aktuellen Bedürfnissen entsprechende Basis. Unter anderem werden in der neuen Fassung die Verantwortlichkeiten und die Pflichten der Nutzer klar definiert. Auch eine nutzungsgerechte Finanzierung von Bau, Betrieb und Unterhalt sowie eine neue Konzessionsregelung wird darin festgehalten. Anlässlich der Dorfgemeindeversammlung vom letzten November 2015 wurde eine erste Fassung der Dorfbachverordnung zur Überarbeitung zurückgewiesen. In der Zwischenzeit wurde der Entwurf komplett überarbeitet. Zudem wurde ein breit abgestütztes Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.

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