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28. September 2016
Die anhaltend gute Ertragslage und die positiven Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre ermöglichten es, die Verschuldung der Gemeinde Altdorf erheblich zu reduzieren sowie ein notwendiges Eigenkapital aufzubauen. Zusammen mit der erfreulichen Entwicklung der Steuereinnahmen beabsichtigte der Gemeinderat eine Steuerfusssenkung um 2% auf 95% vorzuschlagen. Der Regierungsrat hat nun jedoch den Wirkungsbericht zum Finanz- und Lastenausgleich an der Landratssession vom 16. November 2016 traktandiert. Die Unterlagen wurden am 29. September 2016 auf der Webseite des Kantons aufgeschaltet. Die Gemeinden wurden nicht informiert. Der Regierungsrat beabsichtigt erhebliche Kostenverschiebungen auf die Gemeinden, welche für Altdorf rund CHF 2,5 Mio. pro Jahr ausmachen. Je nach Ausgang der Landratsdebatte wird der Gemeinderat seinen Antrag auf eine Steuerfussreduktion zurückziehen müssen.
Budget 2017
Das Budget 2017 sieht einen Ertragsüberschuss von CHF 623'800 vor. Berücksichtigt wurde dabei die beantragte Steuerfussreduktion auf 95%, welche einen Einnahmenausfall von rund CHF 400'000 verursacht. Nicht berücksichtigt sind hier die Auswirkungen der Vorschläge des Regierungsrates. Das vorliegende Budget wurde in der Annahme erstellt, dass sich die Steuererträge der natürlichen und juristischen Personen weiterhin positiv entwickeln. Die Steuererträge für das kommende Jahr wurden auf den Hochrechnungen des laufenden Jahres mit einem zusätzlichen Anstieg von 2% berechnet. Auch bei den Quellensteuern können nachhaltig höhere Einnahmen verzeichnet werden.

Bei den Ausgaben führt neben den Pflegerestkosten auch die Einführung eines zusätzlichen Kindergartens zu höheren Kosten als im Vorjahr. Tiefer fallen hingegen wiederum die Zinskosten aus, da sich die Marktsituation nach wie vor auf sehr tiefem Niveau bewegt. Auch die Beiträge der Gemeinde Altdorf in den innerkantonalen Ressourcenausgleich sind aufgrund der Finanzstärke der anderen Gemeinden rückläufig.

Die Investitionsrechnung weist Nettoausgaben von CHF 1'139'000 auf. Als grösste Position kann hier die Sanierung des Tellspielhauses erwähnt werden. Neben verschiedenen Investitionen im Tiefbau ist auch ein Betrag für die Übernahme des Inventars in der Höflistube sowie für den Ersatz des Parkleitsystems im Parkhaus Schützenmatte vorgesehen.

Der Selbstfinanzierungsgrad im präsentierten Budget 2017 beläuft sich auf 238.9%. Dadurch sinkt die Nettoschuld I pro Kopf von voraussichtlich CHF 1'131 per Ende 2016 auf CHF 846. Obwohl sich die Verschuldung in den kommenden Jahren aufgrund der zu erwartenden Investitionen leicht erhöhen wird.

Kostenverschiebungen auf die Gemeinden
Der Regierungsrat hat den Wirkungsbericht zum Finanz- und Lastenausgleich zuhanden des Landrates veröffentlicht. Darin sind verschiedene einschneidende Massnahmen enthalten, welche die Gemeinden erheblich finanziell und personell belasten werden. Leider wurden die Gemeinden weder bei der Erarbeitung der Vorschläge miteinbezogen, noch wurden sie zuhanden des Budgetprozesses 2017 über die einseitig geplanten Änderungen informiert.

Aufgrund einer ersten oberflächlichen Sichtung des über 200 Seiten umfassenden Dokumentes ist jedoch klar, dass der Regierungsrat die Gemeinden im Kanton Uri erheblich finanziell belasten will, um sich selbst entsprechend zu entlasten. Zu erwähnen ist hier etwa die Verschiebung der Zuständigkeit der gesamten Langzeitpflege (ambulant und stationär) zu den Gemeinden (CHF 7 bis 8 Mio. pro Jahr). Aber auch beim Finanz- und Lastenausgleich sind Änderungen angedacht. So will sich der Kanton durch eine Anpassung des Berechnungsmechanismus beim Ressourcenausgleich zusätzlich entlasten. Dabei sollen die ressourcenschwachen Gemeinden ca. CHF 1,5 Mio. weniger erhalten; auf der anderen Seite sollen die ressourcenstarken Gemeinden CHF 600'000 mehr einbezahlen, wovon wiederum rund 73% auf Altdorf entfallen.

Für die Gemeinde würde die Umsetzung dieser Massnahmen eine jährliche Mehrbelastung von rund CHF 2,5 Mio. bedeuten. Dies kann mit den aktuellen Steuereinnahmen nicht finanziert werden und wird eine Erhöhung des Steuerfusses unumgänglich machen. Je nach Verlauf der öffentlichen Debatte zu diesen Themen, insbesondere auch in Abhängigkeit zum Ausgang der Landratsdebatte vom 16. November 2016, wird der Gemeinderat seinen Antrag einer Steuerfusssenkung an der Gemeindeversammlung vom 17. November 2016 zurückziehen müssen.

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