Dorfbüchlein - die erste Gemeindeordnung

Drucker Icon
1684
Eine erste zusammenhängende überlieferte Gemeindeordnung für Altdorf datiert aus dem Jahr 1684. Verfasst wird sie von Dorfschreiber Johann Jakob Püntener. Oberste Instanz ist die Dorfgemeinde, in der die Dorfgenossen versammelt sind. Nicht dabei sind die so genannten Hintersassen. Das Dorfgericht – der spätere Gemeinderat – setzt sich zusammen aus dem Dorfvogt, dem Seckelmeister, sechs Mitgliedern, dem Schreiber und dem Weibel. Das Funktionieren des Gemeindewesens stellen verschiedene dörfliche Beamte sicher.