Willkommen auf der Website der Gemeinde Altdorf



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4

Gem. Versammlungen

Die Gemeindeversammlung ist die Legislative der Einwohnergemeinde und damit deren höchstes Organ. Die Gemeindeversammlung umfasst alle in Altdorf stimmberechtigten Personen. Die Stimmberechtigten üben ihre Rechte an der Offenen Dorfgemeinde oder an der Urne aus. Wenn man jedoch von der Gemeindeversammlung spricht, ist meistens die Offene Dorfgemeinde gemeint. Diese findet in Altdorf mindestens zweimal im Jahr statt. Im Juni an der sogenannten 'Rechnungsgemeinde' werden dem Souverän nebst anderen Geschäften vor allem die Jahresrechnungen des vergangenen Jahres zur Genehmigung unterbreitet, im November an der 'Budgetgemeinde' jeweils der Voranschlag für das kommende Jahr. Die Aufgaben und Befugnisse der Offenen Dorfgemeinde regelt die Altdorfer Gemeindeordnung.

Aufgaben:Die Offene Dorfgemeinde hat die ihr von der Kantonsverfassung und von der Gemeindeordnung zugewiesenen Aufgaben und Zuständigkeiten wahrzunehmen, insbesondere:
  • Voranschlag und Rechnung der Gemeinde zu genehmigen
  • die Berichte der übrigen Gemeindeorgane entgegenzunehmen
  • das Gemeindebürgerrecht zu erteilen
  • neue einmalige Nettoausgaben bis Franken 250’000.— im Einzelfall zu beschliessen
  • jährlich wiederkehrende neue Nettoausgaben zu beschliessen, sofern die Gesamtausgabe über die Jahre Franken 250’000.— nicht übersteigt
  • Vorfinanzierungen zu beschliessen
  • den Steuerfuss festzusetzen
Die Offene Dorfgemeinde wählt auch:
  • das Vermittleramt (Friedensrichteramt)
  • die Baukommission
  • die Wasserkommission
  • die Rechnungsprüfungskommission
  • die Abstimmungsbeamtinnen und -beamten
Kompetenzen:Die Offene Dorfgemeinde kann wie dargelegt im Einzelfall neue einmalige Nettoausgaben (Kreditbegehren) bis Fr. 250'000 beschliessen oder jährlich wiederkehrende Nettoausgaben genehmigen, sofern diese insgesamt über die Jahre Fr. 250'000 nicht übersteigen. Für alle Nettoausgaben, die den Betrag von Fr. 250'000 übersteigen, ist die Genehmigung mittels einer Urnenabstimmung erforderlich.
Voraussetzungen:
Teilnahmeberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz Altdorf, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Nächste Gemeindeversammlungen:

Datum Lokalität Kontakt
27. Mai 2010 19:00 Uhr Tellspielhaus Altdorf, grosser Saal Markus Wittum
18. Nov. 2010 19:00 Uhr Tellspielhaus Altdorf, grosser Saal Markus Wittum

Letzte Gemeindeversammlungen:

Datum Lokalität Kontakt
19. Nov. 2009 19:00 Uhr Tellspielhaus Altdorf, grosser Saal Markus Wittum
28. Mai 2009 19:00 Uhr Tellspielhaus Altdorf, grosser Saal Markus Wittum
20. Nov. 2008 19:00 Uhr Tellspielhaus Altdorf, grosser Saal Markus Wittum
5. Juni 2008 19:00 Uhr Tellspielhaus Altdorf, grosser Saal Markus Wittum
15. Nov. 2007 19:00 Uhr Tellspielhaus Altdorf, grosser Saal Markus Wittum
31. Mai 2007 19:00 Uhr Tellspielhaus Altdorf, grosser Saal Markus Wittum
16. Nov. 2006 19:00 Uhr Tellspielhaus Altdorf, grosser Saal Markus Wittum
1. Juni 2006 19:00 Uhr Tellspielhaus Altdorf, grosser Saal Markus Wittum

Zeige alle vergangenen Einträge