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Informationen

Steuersenkung 2008

Der Gemeinderat beantragt an der offenen Dorfgemeinde vom 5. Juni 2008 eine Reduktion der Steuersätze der natürlichen und juristischen Personen. Die Einkommenssteuer soll um 0,2%-Punkte auf 4,3% gesenkt werden und die Kapitalsteuer soll von 1,20%o auf 0,01%o reduziert respektive abgeschafft werden. Diese Steuersätze sollen zudem bereits rückwirkend für das Jahr 2008 gelten. Zusätzlich werden die Mengengebühren für den Trinkwasserverbrauch um 25% auf CHF 0.65 gesenkt.

Mit dieser deutlichen Steuerreduktion sowohl für die juristischen als auch für die natürlichen Personen ist der Gemeinderat überzeugt, dass der Wohn- und Firmenstandort Altdorf weiter an Anziehungskraft und Attraktivität gewinnt. Für die Gemeinde bedeutet dies einen Einnahmenausfall von rund 1'350'000 CHF, was für Altdorf einen grossen aber gerade noch verkraftbaren Ausfall darstellt.

Ebenfalls beabsichtigt die Wasserkommission an der Dorfgemeinde eine Reduktion der Mengengebühr von 0.90 CHF auf 0.65 CHF pro m3. Für eine vierköpfige Familie bedeutet dies eine Ersparnis von durchschnittlich 70 CHF pro Jahr.

Durch die Abschaffung der Kapitalsteuer und die tiefen Gewinnsteuersätze auf dem Niveau von Zug schafft Altdorf ein äusserst attraktives Umfeld für Firmen. Insbesondere für Holdinggesellschaften besitzt Altdorf bereits heute die schweizweit tiefsten Steuersätze. Der Kantonshauptort ist jedoch auch für natürliche Personen attraktiv. So besitzt der Kanton Uri bereits heute die tiefsten Steuersätze für Kapitalleistungen aus Vorsorge.

Mit der bevorstehenden Revision des Steuergesetzes werden auch für Familien beste Rahmenbedingungen geschaffen. Die dem Landrat vorliegende Gesetzesänderung sieht die schweizweit höchsten Sozialabzüge vor. Zudem wird Altdorf bei den Einkommens- und Vermögenssteuersätzen zu den wichtigsten Konkurrenten in der Zentralschweiz aufschliessen. Das neue Steuergesetz wird Anfang 2009 in Kraft treten.

Datum der Neuigkeit 23. Apr. 2008
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