Voranschlag 2010
Die Laufende Rechnung weist für das nächste Jahr einen Aufwandüberschuss von CHF 95'700 aus. Durch die Änderung des Steuergesetzes per 1.1.2009 konnte die Gemeinde rund CHF 800'000 mehr Steuereinnahmen budgetieren. Demgegenüber wird die Neuordnung der Pflegefinanzierung eine grosse Mehrbelastung bedeuten und die Finanzlage nachhaltig beeinflussen. Der Gemeinderat beantragt trotzdem den Steuerfuss für das Jahr 2010 bei 99% und die Kapi-talsteuer bei 0,01‰ zu belassen.
Mit einem Aufwand von CHF 33.147 Mio. und einem Ertrag von CHF 33.051 Mio. sieht der Voranschlag der Gemeinde Altdorf für das Jahr 2010 einen Aufwandüberschuss von CHF 95’700 CHF vor. Veränderungen haben sich insbesondere in folgenden Bereichen ergeben: - Durch die Änderung des Steuergesetzes per 1.1.2009 und die damit verbundene Verschiebung der Aufteilung zwischen Kanton und Gemeinden konnten gegenüber der Rechnung 2008 insgesamt CHF 800'000 mehr Steuereinnahmen budgetiert werden.
- Durch das Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Juli 2010 werden Mehrkosten auf die Gemeinde Altdorf zukommen, dies belastet den vorliegenden Voranschlag erheblich. Im nächsten Jahr beträgt die zu deckende Tariflücke rund CHF 950'000. Die jährlich wiederkehrend zu erwartenden Kosten belaufen sich für die Gemeinde Altdorf auf CHF 1'900'000! Es versteht sich von selbst, dass sich die Auswirkungen des Bundesgesetzes nachhaltig auf die Fi-nanzlage der Gemeinde Altdorf auswirken werden.
- Im Personalbereich betragen die Mehrkosten gegenüber dem Voranschlag 2009 rund 5,8% und ergeben sich hauptsächlich durch die vorgesehene Übernahme der Jugendarbeit vom Verein Arbeitsgemeinschaft Pro Jugend und der Neuschaffung eines 20% Pensums einer Anlaufstelle für Jugend- und Kinderfragen. Zusätzlich sollen die Personalkapazitäten im Bereich Sicherheit und Umwelt in der Bauabteilung aufgestockt werden. Im Schulbereich ist die Führung einer zusätzlichen Primarschulklasse aufgrund der hohen Schülerzahlen in einem Jahrgang vorgesehen.
- Bei Nettoaufwendungen von CHF 1.020 Mio. darf bei den Sozialhilfekosten mit einer Stagnation gerechnet werden, was nach dem steten Anstieg der letzten Jahre eine erfreuliche Aussicht ist.
- Die Sachaufwendungen wurden gegenüber dem Voranschlag 2009 um rund CHF 100'000 tiefer budgetiert. Dies ist auf die gleichbleibend hohe Ausgabendisziplin sowie die gesunkenen Energiekosten zurückzuführen.
- Die Investitionsrechnung weist Nettoinvestitionen von CHF 3.339 Mio. auf. Dieser Betrag setzt sich hauptsächlich aus der Kreditvorlage für den Erwerb und Umbau des neuen Werkhofes (CHF 2.270 Mio.) zusammen. Über diesen Kredit wird die Altdorfer Stimmbevölkerung am 29. November 2009 an der Urne befinden.
- Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt für den Voranschlag 2010 rund CHF 1.846 Mio. Dies bedeutet, dass die Investitionen des kommenden Jahres nur gerade zu 39% finanziert werden können. Dadurch erhöht sich die Nettoschuld pro Kopf auf CHF 2'109 oder insgesamt auf CHF 18.534 Mio. Als Vergleich kann hier erwähnt werden, dass die Urner Gemeinden für das Jahr 2008 eine durchschnittliche Nettoschuld von CHF 960 ausgewiesen haben und der Kanton Uri für das Jahr 2010 sogar ein Gutha-ben pro Kopf von CHF 105.
Die Finanzlage der Gemeinde Altdorf wird sich in den kommenden Jahren durch die zusätzlichen Ausgaben im Bereich Pflegefinanzierung sowie des hohen Investitionsbedarfes nachhaltig verändern. Trotzdem erachtet es der Gemeinderat Altdorf als richtig, den Steuerfuss bei 99% zu belassen und eine eventuelle Korrektur erst im Jahr 2011 vorzuschlagen.
Dokument Voranschlag_2009.pdf (pdf, 201.4 kB)
Datum der Neuigkeit 1. Okt. 2009
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