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Wer seine Erbschaftsberechtigung, zum Beispiel bei Banken oder auch Amtsstellen, geltend machen will, muss sich entsprechend ausweisen können. Diesem Zweck dient die am letzten Wohnsitz des Erblassers ausgestellte Erbenbescheinigung.
In der Gemeinde Altdorf stellt der Gemeinderat die Erbenbescheinigung aus. Die Bestätigung der Erbenqualität der aufgeführten Erben erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt der Ungültigkeits- und der Erbschaftsklage. Berechtigte Personen können die Erbenbescheinigung bei der Gemeinderatskanzlei bestellen.

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nach Aufwand

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