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Ausländische Arbeitnehmende, die nicht im Besitz der fremdenpolizeilichen Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis C) sind und im Kanton Uri Wohnsitz oder Aufenthalt haben, müssen auf dem erzielten Erwerbseinkommen Quellensteuern bezahlen. Ebenso sind die Honorare und Gagen von Kunstschaffenden, Musiker/innen, Sportler/innen, Referent/innen usw., welche im Ausland Wohnsitz haben, mit einer Quellensteuer abzurechnen.

Für die Ablieferung dieser Quellensteuern ist der Arbeitgeber bzw. Veranstalter verantwortlich. Er erhält dafür eine Inkassoprovision von 3% des Quellensteuerbetrages.

Weitere nützliche Informationen und Hinweise können Sie der Wegleitung für die Quellensteuern entnehmen.

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