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Online Schalter

Hundesteuer

Zuständiger Bereich:Einwohnerkontrolle

Hundebesitzerinnen und -besitzer müssen ihren Hund bei der Gemeinde anmelden (Schalter Einwohnerkontrolle).

Folgende Angaben sind für die Anmeldung erforderlich:
  • Name und Adresse des Besitzers
  • Hunderasse
Die Hundemarke wird bei der Anmeldung am Schalter ausgehändigt.

Gebühr
Gebühr pro Hund und JahrCHF 40.00
Hunde im Berggebiet (Planzern und Eggberge)CHF 20.00
Blindenhunde, Militär-/PolizeihundeCHF 0.00
(schriftliche Bestätigung notwendig)

Jeweils anfangs Jahr werden die Rechnungen für die Hundesteuer verschickt.
Die Hundesteuer wird erst fällig, wenn der Hund 6 Monate alt ist.

Falls Sie keinen Hund mehr haben, bitten wir Sie uns dies mitzuteilen und uns die Hundemarken zurückzubringen.
Reglement
30.31Verordnung über das Halten von Hunden vom 13. Dezember 1956

Verantwortlich Telefon Preis
Müller, Colette 041 874 12 43 CHF 40.00

Onlinedienst Verantwortlich Telefon Online Bestellen Laden Info
Hundesteuer Müller, Colette 041 874 12 43    


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