Hundesteuer Hundebesitzerinnen und -besitzer müssen ihren Hund bei der Gemeinde anmelden (Schalter Einwohnerkontrolle). Folgende Angaben sind für die Anmeldung erforderlich: - Name und Adresse des Besitzers
- Hunderasse
Die Hundemarke wird bei der Anmeldung am Schalter ausgehändigt. Gebühr | Gebühr pro Hund und Jahr | CHF | 40.00 | | Hunde im Berggebiet (Planzern und Eggberge) | CHF | 20.00 | | Blindenhunde, Militär-/Polizeihunde | CHF | 0.00 | | (schriftliche Bestätigung notwendig) |
Jeweils anfangs Jahr werden die Rechnungen für die Hundesteuer verschickt. Die Hundesteuer wird erst fällig, wenn der Hund 6 Monate alt ist. Falls Sie keinen Hund mehr haben, bitten wir Sie uns dies mitzuteilen und uns die Hundemarken zurückzubringen.
Der Schutz Ihrer persönlichen Informationen ist uns sehr wichtig. Das Ausfüllen der Online-Formulare erfolgt daher mit 128Bit SSL-Verschlüsselung. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz
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