Steuererklärung Fristerstreckung

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Die Steuererklärungen sind bis zum 31. März des laufenden Jahres bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, so stellen Sie bitte vor Ablauf der Einreichefrist ein Gesuch um Fristerstreckung.

Sie können Ihr Gesuch online unter folgendem Link direkt beantragen: Fristverlängerung online

Besten Dank.

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gratis

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