Leitungskataster: Zuständigkeit:
roland.sicher@altdorf.ch Störungs- und Pikettdienst: Wir sind für Sie bei Notfällen auch ausserhalb der Bürozeiten erreichbar, unter
- Montag bis Sonntag, 24 Stunden: Telefon 041 874 12 79
- Samstag / Sonntag zusätzlich: Verkehrspolizei Werkhof Flüelen Telefon 041 874 53 53
Trinkwasserquälität Folgende gesetzlichen Grundlagen sind für eine Wasserversorgung massgebend:
- Gewässerschutzgesetz
- Lebensmittelgesetz
- Hygieneverordnung
| Auszug aus der Qualitätssicherung: |
| Aerobe mesophile Keime | min. 0 / max. 48 (Toleranzwert 300/ml |
| Escherichia coli | nicht nachweisbar |
| Enterokokken | nicht nachweisbar |
| ph-Wert | 8.2 |
| Calcium | 37 mg/Liter |
| Magnesium | 8 mg/Liter |
| Nitrat | 2.1 mg/Liter (Toleranzwert 40 mg/Liter) |
| Wasserhärte | 11.9 - 13.5 fH |
| Auswertung unter: | www.wasserqualitaet.ch |
Finanzierung / Tarife Es werden folgende Benützungsgebühren erhoben:
- Grundgebühr; sie richtet sich auf Grund der Grösse des Wasserzählers. Je Qnm3/h beträgt sie CHF 55.00.
- Dies ergibt je nach Grösse zwischen ca. CHF 138.00 und CHF 800.00
- Mengengebühr; Pro Kubikmeter bezogenes Wasser CHF 0.65
- Wasserzählermiete; je nach Grösse zwischen ca. CHF 39.00 und CHF 101.00
- Anschlussgebühren; für Neu- und Umbauten wird eine Anschlussgebühr erhoben. Sie bemisst sich pro m2 der zonengewichteten Grundstückfläche. Pro m2 zonengewichtete Fläche wird ein Betrag von CHF 24.00 in Rechnung gestellt.