Adressänderung / Umzug

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Wenn Sie innerhalb von Altdorf oder innerhalb des Gebäudes umziehen, muss dies der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen mitgeteilt werden. Bitte geben Sie uns das Datum des Umzuges, die neue Adresse, Anzahl Zimmer und Etage der neuen Wohnung sowie den Vormieter bekannt.

Ausländische Staatsangehörige aus den EU/EFTA-Staaten müssen bei einer Adressänderung den Ausländerausweis bei der Einwohnerkontrolle abgeben.

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